Cyber Resilience Act: Sind eure Produkte bereit für die neue EU-Cybersicherheits-Pflicht?

Ab Ende 2027 dürfen in der EU nur noch digitale Produkte verkauft werden, die den Anforderungen des Cyber Resilience Act (CRA) entsprechen. carmasec übersetzt die EU-Verordnung in klare Maßnahmen. Du erhältst eine belastbare CRA-Roadmap, Rechtssicherheit und Schutz vor Bußgeldern.

Cyber Resilience Act: Die Uhr tickt

Der Cyber Resilience Act ist geltendes EU-Recht. Er verpflichtet alle Produkte mit digitalen Elementen – von IoT-Geräten bis hin zu eingebetteter Software – zu mehr Sicherheit durch Security by Design, regelmäßige Updates und klare Meldepflichten. Erste Berichtspflichten greifen bereits im September 2026, ab Dezember 2027 gilt die Verordnung in vollem Umfang.

Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, dazu Verkaufsverbote und massiver Reputationsverlust. Viele Unternehmen stehen vor der gleichen Herausforderung: Sie wissen nicht, wo sie beginnen sollen, Zuständigkeiten sind unklar, Ressourcen knapp und die Verordnung selbst hochkomplex.

 

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Von der Verordnung zur Umsetzung

Mit unserem Partner reuschlaw verbinden wir juristische Expertise und technische Cybersecurity. Ergebnis: eine integrierte Lösung für deine CRA-Compliance.

Unser Vorgehen

  • Gap-Analyse – Status deiner Produkte und Prozesse klar ermitteln
  • Roadmap – Prioritäten, Zeitpläne und Maßnahmen definieren
  • Umsetzung – technische Maßnahmen wie Schwachstellenmanagement, Update-Prozesse, CE-Kennzeichnung
  • Nachweis – Dokumentation und Compliance-Belege für Behörden und Kunden

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Anforderungen an betroffene Unternehmen

Der Cyber Resilience Act betrifft alle Produkte mit digitalen Elementen – also Hardware, Software und vernetzte Systeme, die in der EU entwickelt, importiert oder verkauft werden. Hersteller, Importeure und Händler müssen sicherstellen, dass diese Produkte über den gesamten Lebenszyklus hinweg bestimmte Anforderungen erfüllen. Mehr Details zu den Anforderungen haben wir in diesem Artikel für dich zusammengefasst

Cybersichere Entwicklung

Produkte müssen bereits ab der ersten Idee sicher geplant werden. Dazu gehören eine systematische Risikoanalyse, Bedrohungsmodelle und eine nachvollziehbare Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Entscheidungen. So entsteht „Security by Design“ – ein Kernprinzip des CRA.

Konformitätsbewertung & CE-Kennzeichnung

Nur Produkte, die eine offizielle Konformitätsbewertung durchlaufen haben, dürfen künftig auf dem EU-Markt verkauft werden. Die CE-Kennzeichnung ist damit nicht nur ein Qualitätsmerkmal, sondern auch zwingende Voraussetzung für den Marktzugang.

Sicherheit im gesamten Lebenszyklus

Der CRA verlangt, dass Hersteller ihre Produkte über mindestens fünf Jahre mit kostenlosen Sicherheitsupdates versorgen. Sicherheit endet also nicht mit dem Verkaufsstart, sondern muss vom ersten Entwicklungsschritt bis zur Entsorgung gewährleistet werden.

Schwachstellenmanagement & Meldepflicht

Unternehmen müssen klare Prozesse für Sicherheitsupdates etablieren und bekannte Schwachstellen aktiv überwachen. Wird eine Lücke ausgenutzt, besteht eine Meldepflicht an Behörden – ähnlich wie bei Datenschutzvorfällen unter der DSGVO.

Software Bill of Materials (SBOM)

Alle eingesetzten Software-Komponenten müssen in einer transparenten Stückliste (SBOM) dokumentiert werden. Das ermöglicht Nachvollziehbarkeit für Behörden, Kunden und Partner – und erleichtert die schnelle Reaktion im Falle von Sicherheitslücken.

Nutzerinformationen

Hersteller sind verpflichtet, klare und verständliche Anleitungen bereitzustellen. Dazu gehören empfohlene Sicherheitseinstellungen, Hinweise zur sicheren Nutzung und verständliche Dokumentation für Endnutzer und Administratoren.

Lieferkette & Händlerpflichten

Nicht nur Hersteller, auch Importeure und Händler tragen Verantwortung. Sie müssen sicherstellen, dass nur konforme Produkte in den Markt gelangen, Kontrollmechanismen einführen und Sicherheitsvorfälle melden.

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