Der Cyber Resilience Act schafft erstmals EU-weit verbindliche Cybersecurity-Anforderungen für Produkte mit digitalen Elementen. Der Anwendungsbereich reicht von Software bis zu vernetzten Geräten.
Am Anfang der Umsetzung steht die Risikobewertung. Sie bestimmt, welche Maßnahmen ein Produkt braucht, was in der technischen Dokumentation steht und wie die Konformitätsbewertung ausfällt. Ihre Belastbarkeit hängt allerdings von Informationen ab, über die dein Unternehmen selbst nicht verfügt. Komponenten, Bibliotheken und zugelieferte Software bringen Risiken mit, die erst sichtbar werden, wenn Zulieferer sie offenlegen.
In diesem Webinar ordnet Christoph Callewaert @reuschlaw die rechtlichen Anforderungen ein und zeigt, welche vertraglichen Regelungen dafür sorgen, dass diese Informationen tatsächlich fließen. Dominik Sturm @carmasec zeigt aus Sicht der IT-Security, wie daraus technische und organisatorische Maßnahmen entstehen.








