Webinar: CRA-Risikobewertung: was Recht verlangt und was Security liefern muss

In diesem Webinar treffen anwaltliche Einordnung und technisches Risikomanagement aufeinander. Christoph Callewaert (Rechtsanwalt, reuschlaw) ordnet die rechtlichen Anforderungen an die CRA-Risikobewertung ein, inklusive der vertraglichen Absicherung der Lieferkette. Dominik Sturm (IT Security Management Consultant, carmasec) zeigt, wie daraus konkrete Maßnahmen entstehen.

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Der Cyber Resilience Act schafft erstmals EU-weit verbindliche Cybersecurity-Anforderungen für Produkte mit digitalen Elementen. Der Anwendungsbereich reicht von Software bis zu vernetzten Geräten.

Am Anfang der Umsetzung steht die Risikobewertung. Sie bestimmt, welche Maßnahmen ein Produkt braucht, was in der technischen Dokumentation steht und wie die Konformitätsbewertung ausfällt. Ihre Belastbarkeit hängt allerdings von Informationen ab, über die dein Unternehmen selbst nicht verfügt. Komponenten, Bibliotheken und zugelieferte Software bringen Risiken mit, die erst sichtbar werden, wenn Zulieferer sie offenlegen.

In diesem Webinar ordnet Christoph Callewaert @reuschlaw die rechtlichen Anforderungen ein und zeigt, welche vertraglichen Regelungen dafür sorgen, dass diese Informationen tatsächlich fließen. Dominik Sturm @carmasec zeigt aus Sicht der IT-Security, wie daraus technische und organisatorische Maßnahmen entstehen.

Das erwartet dich

Know-how aus der Praxis

  • Eine Risikobewertung, die der Konformitätsbewertung standhält: Welche Anforderungen der CRA stellt und wie sie in der technischen Dokumentation nachweisbar werden.
  • Informationslücken in der Lieferkette schließen: Vertragliche Regelungen für Informations-, Mitwirkungs- und Unterstützungspflichten von Zulieferern.
  • Was die CE-Kennzeichnung voraussetzt: Zusammenspiel von Risikobewertung, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung.
  • Von der Bewertung zur Maßnahme: Wie sich Cybersecurity-Risiken systematisch identifizieren und in technische wie organisatorische Schutzmaßnahmen übersetzen lassen.
  • Abhängigkeiten sichtbar machen: Umgang mit Schwachstellen in Software, Komponenten und zugelieferten Bestandteilen.
  • Risikobewertung als laufender Prozess: Wie die Bewertung über den gesamten Produktlebenszyklus tragfähig bleibt.

Deine wertvollen 60 Min.

Agenda

11:00

Begrüßung und Einordnung

11:05

Rechtliche Anforderungen und vertragliche Absicherung der Lieferkette, Christoph Callewaert @reuschlaw

11:25

Von der Risikobewertung zur technischen Umsetzung, Dominik Sturm @carmasec

11:45

Eure Fragen an Recht und Security

Für wen ist das Webinar?

Für Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen sowie für Importeure und Händler. Angesprochen sind Produktmanagement, Entwicklungsleitung, Informationssicherheit, Compliance, Recht und Einkauf.

Vorkenntnisse zum CRA sind hilfreich, beide Vorträge setzen bei den Grundlagen der Risikobewertung an.

Diese Experten teilen ihr Wissen Rund um den CRA mit euch

Lächelnder Mann mit rosa Hemd und schwarzer Jacke.Logo Reuschlaw

Christoph Callewaert

Senior Associate | Rechtsanwalt

Porträtfoto von Dominik Sturm, Senior Security Consultant bei der carmasec.Schwarzweißes Porträtfoto von Dominik Sturm, Senior Security Consultant bei der carmasec.

Dominik Sturm

Management Consultant

„Compliance kann auch pragmatisch umgesetzt werden.“

Dominik Sturm hat wenig Geduld für Compliance um der Compliance willen. Bei carmasec setzt er regulatorische Anforderungen – von NIS2 über TISAX bis CRA – pragmatisch und zielgerichtet um.

  • GRC & Compliance
  • Regulatorik (NIS2, CRA, TISAX)
  • Risk Management
  • ISMS
  • BCM / BIA

Moderator

Profilbild Fabian Landa, mit schwarzem Anzug und weissem Hemd.Illustration eines Wookiee-Maskottchens auf einem goldenen Schutzschild

Fabian Landa

Security Consultant

FAQ’s

Was kostet die Teilnahme?

Die Teilnahme ist kostenfrei, aber nicht beiläufig. Christoph Callewaert und Dominik Sturm nehmen sich diesen Vormittag heraus, um Fragen zu beantworten, die sonst im Mandat gestellt werden. Das Webinar findet einmalig statt.

Unsere einzige Bitte: bring deine Frage mit. Trag sie bei der Anmeldung ein, dann bereiten wir sie vor. Beantwortet wird jede Frage, im Termin oder schriftlich danach.

Falls du am 29. Oktober verhindert bist, sag uns bis zum Vortag Bescheid.

Wie lange dauert das Webinar?

60 Minuten. Zwei Vorträge à 20 Minuten und 15 Minuten für eure Fragen. Vielleicht überziehen wir auch.

Kann ich Fragen stellen?

Ja. Die letzten 15 Minuten gehören euren Fragen an Recht und Security. Fragen lassen sich außerdem schon bei der Anmeldung einreichen.

Brauche ich Vorkenntnisse zum Cyber Resilience Act?

Vorkenntnisse sind hilfreich. Beide Vorträge setzen bei den Grundlagen der Risikobewertung an.

Ich bin während der it-sa vor Ort. Kann ich trotzdem teilnehmen?

Ja. Melde dich an und sei von unterwegs live dabei oder komm zu uns in Halle 7, Stand 416.

Welche Technik brauche ich?

Einen Browser und einen Kopfhörer. Den Zugangslink erhältst du nach der Anmeldung per E-Mail.

Wann gelten die Anforderungen des Cyber Resilience Act?

Die Verordnung (EU) 2024/2847 ist seit dem 10. Dezember 2024 in Kraft. Seit dem 11. September 2026 gelten die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle. Die vollständigen Herstellerpflichten greifen ab dem 11. Dezember 2027.

 

Für welche Produkte gilt der CRA?

Für Produkte mit digitalen Elementen, von Software bis zu vernetzten Geräten. Betroffen sind Hersteller, Importeure und Händler.

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